Stand: 28. September 2026
AYLEEN ist ein Geschäftsbereich der THE RED ROSE MEDIA LLC.
Wichtig zum heutigen Stand: Die Anmeldung neuer Konten ist derzeit geschlossen. Konten für Kinder sind noch nicht freigeschaltet, und die automatische Prüfung von Nachrichten (Warnsystem) ist ausgeschaltet. Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung von AYLEEN; die Teile über Konten, Kinderkonten und das Warnsystem werden wirksam, sobald die jeweilige Funktion geöffnet ist. Kein System kann Missbrauch völlig ausschließen. AYLEEN ist kein Notdienst.
Welche Fassung gilt für Sie? Diese Bedingungen bestehen aus einem allgemeinen Teil, der überall gleich ist, und dem Teil für Ihr Land am Ende. Rechtlich zählt, wo Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten — nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Mit Konto gilt das Land, das für das Konto angegeben ist (bei Kinderkonten von den Eltern). Ohne Konto zeigt ayleen.io den Teil für das Land, aus dem Ihre Verbindung nach der technischen Erkennung kommt; diese Erkennung kann sich irren. Die Fassungen für die anderen Länder können Sie jederzeit aufrufen.
Das Wichtigste in Kürze
- AYLEEN ist eine soziale Plattform. Kinder von 6 bis 15 Jahren nutzen den Schutzbereich, ab 16 Jahren gibt es AYLEEN Next.
- Ein Kinderkonto legen nur Eltern an, deren Identität und Sorgerecht zwei Menschen von Hand geprüft haben.
- Ab 16 meldet man sich bei AYLEEN Next selbst an, soweit das Recht Ihres Landes nichts anderes verlangt; auch dann wird das Alter von Hand geprüft.
- Anmeldung nur mit Passkey, ohne Passwort. Das Gerät eines Kindes verbinden die Eltern.
- AYLEEN ist kostenlos und werbefrei. Unter 18 gibt es nie Werbung und keine Käufe.
- Kein Konto wird automatisch gesperrt. Über eine Sperre entscheiden Menschen. Jede Maßnahme wird begründet, und gegen jede Entscheidung ist ein kostenloser Einspruch möglich.
- Eltern lesen keine Nachrichten ihrer Kinder. Sie erhalten in bestimmten Fällen einen Hinweis ohne Inhalt.
- Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher bleiben bestehen, auch der Schutz des Rechts Ihres Wohnsitzstaats und der Weg zu den Gerichten an Ihrem Wohnsitz.
Inhalt
§ 1 Anbieter und Kontakt · § 2 Gegenstand, Bereiche, Länder und heutiger Stand · § 3 Vertragsschluss, Alter und Minderjährige · § 4 Konto, Anmeldung und Identitätsprüfung · § 5 Kosten und werbefreies Abo · § 6 Kontakte, Nachrichten und Schutzfunktionen · § 7 Verhaltensregeln · § 8 Melden, Blockieren, Hilfe · § 9 Moderation und Warnsystem · § 10 Maßnahmen, Begründung und Missbrauch · § 11 Einspruch · § 12 Behörden · § 13 Ihre Inhalte · § 14 Laufzeit, Kündigung und Löschung · § 15 Haftung · § 16 Änderungen des Dienstes · § 17 Änderungen dieser Bedingungen · § 18 Widerrufsrecht · § 19 Anwendbares Recht und Gerichte · § 20 Streitbeilegung · § 21 Sprache und Schlussbestimmungen · Anhang: Für Kinder erklärt · Teil für Ihr Land
§ 1 Anbieter und Kontakt
- AYLEEN wird betrieben von der THE RED ROSE MEDIA LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, WY 82001, USA, einer Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Wyoming (Filing ID 2026-001985197). AYLEEN ist ein Geschäftsbereich der THE RED ROSE MEDIA LLC. In diesen Bedingungen heißt der Anbieter «AYLEEN» oder «wir».
- Kontakt: hello@therose.media oder in der App unter «Anliegen». Nachrichten an diese Adresse lesen und beantworten Menschen. Sprachen: Deutsch und Englisch.
- Kontaktstellen, Vertreter und Angaben, die das Recht Ihres Landes zusätzlich verlangt, stehen im Teil für Ihr Land.
§ 2 Gegenstand, Bereiche, Länder und heutiger Stand
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von AYLEEN über die Website ayleen.io, die Web-App und die Android-App «AYLEEN», sobald sie angeboten wird. Aufrufe von ayleen.app werden auf ayleen.io umgeleitet.
Bereiche:
Bereich Alter Wer schließt den Vertrag Besonders gilt Schutzbereich 6 bis 15 Jahre die Eltern für ihr Kind (§ 3 Abs. 3) § 6 Abs. 2 bis 5, Anhang AYLEEN Next 16 und 17 Jahre die Jugendlichen selbst, soweit das Recht ihres Landes nichts anderes verlangt (§ 3 Abs. 4) § 6 Abs. 6 AYLEEN Next ab 18 Jahren die Nutzerinnen und Nutzer selbst § 5 Elternbereich Erwachsene ab 18 die Eltern selbst § 6 Maßgeblich ist das geprüfte Geburtsdatum. Wer jünger als 6 Jahre ist, kann AYLEEN nicht nutzen. «Eltern» meint in diesen Bedingungen jede Person mit geprüftem Sorgerecht für das Kind.
- Was heute gebaut ist: Konten mit Passkey, Identitätsprüfung von Hand, Elternbereich mit Kinderkonten, Gerätekopplung, Freigaben je Funktion, Familienbrücke und Hinweisen an Eltern, Freundschaften, Blockieren, Unterhaltungen zu zweit mit Text, Löschen eigener Nachrichten, Kontakt pausieren, Melden (auch ohne Konto über ayleen.io), AYLEEN HILFE, Nachrichten von AYLEEN, Entscheidungen und Einsprüche, Anliegen und Kontolöschung.
- Was es noch nicht gibt: Fotos und andere Medien, Sprachnachrichten, Anrufe, Video, LIVE, Gruppen, Übersetzung, Werbung und das werbefreie Abo. Die Oberfläche zeigt dort «Kommt bald». Neue Funktionen führt AYLEEN nach § 16 ein.
- Schalter: Die Anmeldung neuer Konten, Kinderkonten und die automatische Prüfung von Nachrichten («Textanalyse») sind ab Werk ausgeschaltet. Einschalten können sie nur zwei verschiedene Personen gemeinsam. Solange Kinderkonten ausgeschaltet sind, können auch Konten von Personen unter 18 nicht chatten, und Geräte von Kindern lassen sich nicht koppeln. Solange die Textanalyse ausgeschaltet ist, stellt AYLEEN keine Nachricht zu, an der eine Person unter 18 beteiligt ist (§ 9 Abs. 2).
- Keine Empfehlungssysteme: AYLEEN ordnet heute keine Inhalte über ein Empfehlungssystem und hat keinen Feed. Andere Personen findet man nur über ihren genauen Benutzernamen; Kontaktvorschläge gibt es nicht.
- Länder: AYLEEN ist für Menschen vorgesehen, die in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA wohnen. Ein Konto können nur Personen anlegen, die in einem dieser Länder wohnen; in allen anderen Ländern ist AYLEEN noch nicht verfügbar. AYLEEN öffnet die Anmeldung und die Funktionen für Kinder je Land und erst, wenn die Voraussetzungen dieses Landes erfüllt sind; was dafür noch fehlt, steht im Teil für Ihr Land.
- Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung für Kinder und Jugendliche. Sie sind nicht Teil dieses Vertrags, sondern informieren über die Verarbeitung Ihrer Daten.
§ 3 Vertragsschluss, Alter und Minderjährige
- Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn Sie bei der Anmeldung diesen Bedingungen zustimmen und AYLEEN Ihr Konto anlegt. Vor der Zustimmung können Sie diese Bedingungen lesen, speichern und ausdrucken. AYLEEN speichert, welcher Fassung dieser Bedingungen Sie wann zugestimmt haben (Datenschutzerklärung, Abschnitt 4.3).
- Ihre Angaben müssen wahr sein, vor allem das Geburtsdatum und das Land Ihres Wohnsitzes. Jede Person darf nur ihr eigenes Konto nutzen.
- Kinder von 6 bis 15 Jahren (Schutzbereich): Das Kinderkonto legen die Eltern im Elternbereich an. Damit schließen sie diesen Vertrag für ihr Kind und stimmen ihm für ihr Kind zu. Kinder können sich nicht selbst anmelden. Wer ein Kinderkonto anlegt, bestätigt, dass er allein sorgeberechtigt ist oder dass die andere sorgeberechtigte Person einverstanden ist; AYLEEN speichert diese Bestätigung für jedes Kind. Jede Person mit geprüftem Sorgerecht kann Freigaben jederzeit ausschalten (§ 6 Abs. 2). Ändert sich das Sorgerecht, teilen die Eltern das AYLEEN mit (in der App unter «Anliegen» oder an hello@therose.media).
- Jugendliche von 16 und 17 Jahren (AYLEEN Next): Sie können sich ab 16 selbst anmelden. Verlangt das Recht Ihres Wohnsitzstaats für diesen Vertrag die Zustimmung Ihrer Eltern, bestätigen Sie mit der Anmeldung, dass Ihre Eltern einverstanden sind («Ich bin mindestens 16. Bin ich 16 oder 17, sind meine Eltern einverstanden, soweit das Recht meines Landes das verlangt.»). Verlangt das Recht Ihres Wohnsitzstaats mehr (zum Beispiel eine geprüfte Zustimmung der Eltern), ist die Anmeldung aus diesem Staat erst möglich, wenn AYLEEN das umgesetzt hat; der Teil für Ihr Land sagt, ob das so ist.
- Ab 18 Jahren schließen Sie den Vertrag selbst.
- Wechsel am 16. Geburtstag: Einen Monat vor dem 16. Geburtstag schreibt AYLEEN dem Kind eine Nachricht. Am 16. Geburtstag wechselt ein Kinderkonto mit geprüftem Geburtsdatum automatisch in den Bereich AYLEEN Next; die Eltern erhalten dazu einen Hinweis ohne Inhalt. Kontakte, die vor dem 16. Geburtstag bestanden, bleiben erhalten. Der Vertrag, den die Eltern geschlossen haben, läuft weiter. Das Konto bleibt mit dem gekoppelten Gerät und mit den Eltern verbunden: Sie sehen es weiter im Elternbereich, ihre Freigaben gelten weiter, und sie können es weiter löschen. Einen eigenen Passkey für ein gewechseltes Kinderkonto gibt es noch nicht.
§ 4 Konto, Anmeldung und Identitätsprüfung
- Passkeys: Eltern, Nutzerinnen und Nutzer von AYLEEN Next melden sich nur mit einem Passkey an, zum Beispiel mit Fingerabdruck, Gesicht oder Geräte-PIN auf dem eigenen Gerät. Passwörter gibt es nicht. Ein Konto kann mehrere Passkeys haben. Schützen Sie das Gerät, auf dem Ihr Passkey liegt, und lassen Sie andere Personen Ihr Konto nicht benutzen.
- Bestätigung heikler Schritte: Für heikle Schritte (unter anderem Passkey hinzufügen oder entfernen, Konto löschen, Kinderkonto löschen, Gerät koppeln, Freigabe erteilen, Familienbrücke anlegen) bestätigen Sie jeweils frisch mit Ihrem Passkey. Die Bestätigung gilt 5 Minuten und nur auf diesem Gerät. Entfernen Sie einen Passkey, enden die Anmeldungen, die mit ihm entstanden sind.
- Geräte von Kindern: Kinder haben kein Passwort und keinen Passkey. Die Eltern erzeugen einen Einmal-Code (auch als QR-Code), der 10 Minuten gilt und nur einmal eingelöst werden kann; die Eltern bestätigen die Kopplung auf ihrem eigenen Gerät. Versucht ein anderes Gerät, einen schon eingelösten Code noch einmal zu verwenden, sperrt AYLEEN diese Kopplung und benachrichtigt die Eltern. Die Eltern können ein Gerät jederzeit abmelden; die Anmeldung dort endet sofort.
- Identitätsprüfung von Hand: Eltern und Nutzerinnen und Nutzer von AYLEEN Next laden ein Ausweisdokument und ein Selfie hoch. Eltern laden für ihr Kind einen Nachweis des Geburtsdatums und einen Nachweis des Sorgerechts hoch. Zwei verschiedene Personen prüfen die Nachweise von Hand und unabhängig voneinander; ein technischer Gesichtsabgleich findet nicht statt. Passt das geprüfte Alter nicht zum Bereich (Eltern ab 18, AYLEEN Next ab 16, Kinder 6 bis 15), wird die Prüfung abgelehnt. Eine Prüfung gilt 2 Jahre. Die Dateien werden verschlüsselt gespeichert und nach der Entscheidung gelöscht, spätestens nach 30 Tagen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Gegen eine abgelehnte Prüfung ist ein Einspruch möglich (§ 11).
- Ohne geprüfte Identität gibt es kein Kinderkonto, und ohne geprüftes Alter können Sie nicht chatten.
§ 5 Kosten und werbefreies Abo
- AYLEEN ist derzeit kostenlos und werbefrei. Käufe sind in AYLEEN nicht möglich.
- Unter 18 Jahren zeigt AYLEEN nie Werbung, bildet kein Werbeprofil und bietet keine Käufe an.
- Ab 18 Jahren plant AYLEEN die Wahl zwischen einer kostenlosen Nutzung mit Werbung und einem werbefreien Abo. Beides ist noch nicht eingeführt. Bevor es eingeführt wird, gibt AYLEEN die Bedingungen, Preise, Laufzeiten und Kündigungsregeln des Abos sowie die Regeln für Werbung hier bekannt; ein Abo kommt nur zustande, wenn Sie es ausdrücklich und zahlungspflichtig bestellen. Die kostenlose, werbefreie Nutzung, die Sie heute vereinbaren, ändert sich dadurch nur nach § 16 und § 17.
§ 6 Kontakte, Nachrichten und Schutzfunktionen
- Freundschaften und Nachrichten: Nachrichten gehen nur in Unterhaltungen zu zweit zwischen Konten mit bestätigter Freundschaft oder aktiver Familienbrücke und nie zwischen Konten, die einander blockiert haben. Lesebestätigungen und eine Anzeige «online» gibt es nicht. Nachrichten sind während der Übertragung verschlüsselt, aber nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt (§ 9).
- Freigaben (Schutzbereich): Die Eltern schalten einzelne Funktionen für ihr Kind frei, zum Beispiel Freunde oder Nachrichten. Jede Person mit geprüftem Sorgerecht kann eine Freigabe jederzeit ausschalten; das wirkt sofort.
- Freundschaften unter 13: Ist ein Kind jünger als 13 Jahre, entscheiden die Eltern über jede einzelne Freundschaftsanfrage. Sie sehen dafür Name und Benutzernamen des anderen Kindes.
- Kontakte zwischen den Bereichen: Kinder im Schutzbereich schließen neue Freundschaften nur mit anderen Kindern von 6 bis 15 Jahren. Neue Kontakte zwischen einer Person unter 16 und einer Person ab 16 sind gesperrt. Kontakte, die entstanden sind, als beide noch unter 16 waren, bleiben erhalten.
- Familienbrücke: Die Eltern können ihr Kind mit höchstens vier Personen ab 16 Jahren verbinden, deren Identität geprüft ist, zum Beispiel mit Großeltern. Nur die Eltern richten eine Familienbrücke ein und beenden sie. Die erwachsene Person kann die Verbindung durch Blockieren stumm schalten. Über eine Familienbrücke ist heute nur Text möglich.
- AYLEEN Next: Ab 16 können Sie mit anderen Personen ab 16 frei Freundschaften schließen und schreiben. Unter 18 sehen, senden und teilen Sie keine Inhalte, die erst ab 18 freigegeben sind. Ab 18 dürfen Sie solche Inhalte nie an Personen unter 18 senden oder mit ihnen teilen.
- Eigene Nachrichten löschen: Sie können eine eigene Nachricht löschen. Sie verschwindet dann für beide Seiten; dort steht «Nachricht gelöscht». Wird eine Nachricht gerade geprüft, geht das erst nach der Prüfung. Gehört eine Nachricht zu einer Meldung oder einer Prüfung, bewahrt AYLEEN eine verschlüsselte Kopie so lange auf, wie die Datenschutzerklärung es beschreibt.
- Kontakt pausieren: Kinder und Nutzerinnen und Nutzer von AYLEEN Next können eine Unterhaltung für 1 Stunde, 24 Stunden oder 7 Tage pausieren. Während der Pause erscheinen neue Nachrichten aus dieser Unterhaltung nicht sofort; die Gegenseite merkt nichts. Nachrichten werden weiter gespeichert und geprüft und sind sichtbar, sobald Sie die Unterhaltung öffnen oder die Pause endet. Melden, Blockieren und AYLEEN HILFE funktionieren auch während der Pause.
§ 7 Verhaltensregeln
- Gehen Sie respektvoll mit anderen um und schützen Sie Kinder und Jugendliche. Jede Begründung einer Maßnahme nennt die Regel, gegen die verstoßen wurde.
- Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Verboten ist insbesondere:
- Cybergrooming: Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen mit sexueller Absicht aufbauen;
- Anbahnung gegen Gegenleistung («Sugar Daddy»): Geld, Guthaben, Gutscheine oder Geschenke gegen Bilder, Chats oder Treffen anbieten oder verlangen;
- Sextortion: drohen, Bilder oder Nachrichten einer Person zu verbreiten, oder jemanden damit erpressen;
- Nackt- oder intime Bilder verlangen; sexuelle Inhalte an Minderjährige senden;
- Minderjährige aus AYLEEN heraus in andere Dienste locken oder nach Telefonnummer, Adresse oder Zahlungsdaten fragen, um den Schutzfunktionen auszuweichen;
- ein geheimes Treffen mit einem Kind oder Jugendlichen vorschlagen;
- Inhalte, die erst ab 18 freigegeben sind, an Personen unter 18 senden oder mit ihnen teilen.
- Regeln zur Alters- und Identitätsprüfung. Verboten ist, ein falsches Alter, ein falsches Land des Wohnsitzes oder eine falsche Identität anzugeben, fremde oder gefälschte Nachweise hochzuladen und ein fremdes Konto zu benutzen.
- Allgemeine Regeln. Verboten ist außerdem:
- Belästigung, Mobbing, Hass, Drohungen und Gewalt;
- Betrug und Spam;
- andere zur Selbstverletzung auffordern. Wer selbst in Not ist, verstößt gegen keine Regel und findet Hilfe über AYLEEN HILFE;
- sonstige rechtswidrige Inhalte, vor allem Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern;
- die Meldewege und den Einspruch missbrauchen, etwa durch viele offensichtlich unbegründete Meldungen oder Einsprüche;
- technische Angriffe, das Umgehen von Sperren und Schutzfunktionen und automatisierte Zugriffe ohne Erlaubnis.
§ 8 Melden, Blockieren, Hilfe
- Melden: Nachrichten und Konten melden Sie in der App über «Melden». Ohne Konto können Sie über das Formular «Inhalt melden» auf ayleen.io melden; Name und E-Mail-Adresse werden dort nicht abgefragt. Wer gemeldet hat, erfährt die gemeldete Person nicht. Meldungen zu Kindesmissbrauch oder Cybergrooming sind ohne Angabe Ihres Namens möglich.
- Was mit einer Meldung geschieht: In der App erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung mit Nummer und sehen den Stand Ihrer Meldungen. Jede Meldung legt einen Fall an, den Menschen prüfen. Meldungen, die die Sicherheit von Kindern betreffen, werden zuerst bearbeitet. Bei einer gemeldeten Nachricht sichert AYLEEN verschlüsselt die Nachricht und bis zu 20 vorherige Nachrichten derselben Unterhaltung aus den letzten 7 Tagen. Feste Bearbeitungszeiten sagt AYLEEN nicht zu.
- Blockieren wirkt sofort und immer, auch ohne Freigaben der Eltern. Die blockierte Person kann Ihnen nicht mehr schreiben und Sie nicht mehr anfragen; eine Freundschaft endet. Sie erhält dazu keine Nachricht. Blockiert ein Kind die erwachsene Person einer Familienbrücke, erhalten die Eltern einen Hinweis ohne Inhalt.
- AYLEEN HILFE zeigt geprüfte Hilfestellen, jeweils mit Quelle, und legt einen Fall für Menschen bei AYLEEN an. AYLEEN HILFE ist kein Notruf, und AYLEEN sagt keine Reaktionszeit zu. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit rufen Sie den Notruf an; die Nummer für Ihr Land steht im Teil für Ihr Land.
§ 9 Moderation und Warnsystem
- Menschen entscheiden. Ein Konto wird nie automatisch gesperrt. Eine Kontosperre beschließen zwei verschiedene Personen. Fälle mit hoher oder sofortiger Dringlichkeit und jede Meldung an eine Behörde prüfen ebenfalls zwei verschiedene Personen. Niemand entscheidet in eigener Sache oder über die eigene Familie.
- Warnsystem (heute ausgeschaltet): AYLEEN hat ein Warnsystem gebaut, das Nachrichten, an denen eine Person unter 18 beteiligt ist, vor der Zustellung automatisch auf Anzeichen von Cybergrooming, Anbahnung gegen Gegenleistung und Sextortion prüfen soll. Es ist ausgeschaltet, bis die Folgen für den Datenschutz schriftlich bewertet sind und die Rechtsgrundlage feststeht. Solange es ausgeschaltet ist, werden Nachrichten, an denen eine Person unter 18 beteiligt ist, weder gespeichert noch zugestellt. Melden, Blockieren und AYLEEN HILFE funktionieren trotzdem.
- Wenn das Warnsystem eingeschaltet ist:
Stufe Für die empfangende Person Für die sendende Person Menschen bei AYLEEN 1 nichts sichtbar; Eintrag ohne Text nichts nein 2 Nachricht mit Warnung; Blockieren, Melden, Hilfe nichts prüfen ab 3 Warnungen in 7 Tagen 3 Nachricht zurückgehalten, Hinweis 24 Stunden: Nachrichten an Minderjährige nur nach Prüfung prüfen mit hoher Priorität 4 Nachricht zurückgehalten, Hilfe-Ansicht Kontakt zu Minderjährigen gesperrt, ohne festes Ende prüfen sofort - Die Schritte der Stufen 3 und 4 sind vorläufig. Stellt sich eine Warnung als Fehlalarm heraus, enden sie sofort. Sonst hebt die Kontaktsperre der Stufe 4 erst auf, wer sie prüft; dafür braucht es zwei Personen.
- Eine zurückgehaltene Nachricht geben Menschen frei oder stellen sie endgültig nicht zu.
- Will eine Person unter 18 ihre Telefonnummer oder ihren Namen in einer anderen App an eine ältere oder neue Person schicken, fragt AYLEEN vorher nach, ob sie das wirklich senden will. Sie entscheidet selbst.
- Schreibt eine Person unter 18 selbst, dass sie in einer schweren Notlage ist, etwa mit Bildern, Geld oder einem Treffen unter Druck gesetzt oder erpresst wird, wird die Nachricht zugestellt. AYLEEN bietet ihr dringend Hilfe an, sichert die Nachricht als verschlüsselten Beweis und legt einen Fall mit höchster Dringlichkeit an, den Menschen prüfen. Die Person, an die sie geschrieben hat, wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Eltern erfahren davon nur, wenn das Kind über AYLEEN HILFE «Eltern Bescheid geben» wählt.
- Das Warnsystem stellt nie eine Straftat fest. Es erkennt nicht jede Gefahr und kann irren. Bitte melden Sie auch dann, wenn es nichts angezeigt hat.
- Eltern und Warnsystem: Eltern lesen keine Nachrichten ihrer Kinder. Ist ein Kind unter 16, erhalten Eltern mit geprüftem Sorgerecht und geprüfter Identität einen Sicherheitshinweis ohne Inhalt, wenn eine Nachricht an das Kind auf Stufe 4 zurückgehalten wird. Holt ein Kind selbst über AYLEEN HILFE Hilfe, erfahren die Eltern das nur, wenn das Kind «Eltern Bescheid geben» wählt. Ein Elternteil, das an einem Fall beteiligt ist oder darin verdächtigt wird, erhält zu diesem Fall nie einen Hinweis. Ab 16 erhalten Eltern keine Hinweise des Warnsystems mehr.
- Was Menschen bei AYLEEN sehen: Gewöhnliche Unterhaltungen liest niemand mit. Das Team sieht Nachrichtentext nur bei einer zurückgehaltenen Nachricht oder in einem verschlüsselten Beweis, jeweils mit angegebenem Zweck; jede Einsicht wird protokolliert.
- Das Warnsystem ist eine freiwillige Schutzmaßnahme von AYLEEN.
§ 10 Maßnahmen, Begründung und Missbrauch
- Mögliche Maßnahmen bei einem Verstoß gegen § 7 oder bei rechtswidrigen Inhalten, je nach Schwere: Hinweis oder Warnung, Zurückhalten oder Nichtzustellen einer Nachricht, Drosselung (weniger Nachrichten möglich), «Nachrichten an Minderjährige nur nach Prüfung», «Kontakt zu Minderjährigen gesperrt», Sperre des Kontos. AYLEEN wendet diese Regeln sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig an und berücksichtigt die Rechte aller Beteiligten, auch die Meinungsfreiheit.
- Begründung: Jede Maßnahme trägt eine Begründung. Sie finden sie in der App und im Elternbereich unter «Entscheidungen und Einsprüche». Sie nennt, was eingeschränkt wurde, für welches Gebiet und wie lange, die Gründe, den Anlass (Meldung, eigene Prüfung oder Warnsystem), ob automatische Mittel beteiligt waren, die Regel dieser Bedingungen oder das Gesetz, auf das sie sich stützt, und Ihre Möglichkeiten, sich zu wehren (§ 11).
- Sperre des Kontos: Während einer Sperre können Sie weiter lesen, melden, blockieren und AYLEEN HILFE nutzen. Gegen die Sperre können Sie sofort Einspruch einlegen (§ 11).
- Wiederholter Missbrauch:
- Wer häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellt, erhält zuerst eine Warnung. Danach sperrt AYLEEN das Konto vorübergehend: beim ersten Mal für 7 Tage, bei einem weiteren Fall innerhalb von 12 Monaten für 30 Tage. Die geplante Dauer steht in der Begründung; nach Ablauf heben zwei Personen die Sperre auf. Bei weiteren Fällen kann AYLEEN den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 14 Abs. 4).
- Wer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Einsprüche einreicht, erhält zuerst eine Warnung. Danach bearbeitet AYLEEN seine Meldungen und Einsprüche 30 Tage lang nicht.
- AYLEEN entscheidet von Fall zu Fall und berücksichtigt dabei vor allem die Zahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder unbegründeten Meldungen in einem bestimmten Zeitraum, ihren Anteil, die Schwere der Fälle und die erkennbare Absicht. Beispiele: das wiederholte Senden von Nacktbildern an Minderjährige, wiederholte Bildforderungen gegen Geld, Serien von Meldungen gegen dieselbe Person ohne Anlass.
- Hilferufe von Kindern und Jugendlichen gelten nie als Missbrauch der Meldewege.
- Schwerste Fälle: Bei einem Verdacht auf Straftaten gegen Kinder kann AYLEEN ohne vorherige Warnung einschränken und sperren.
§ 11 Einspruch
- Einspruch bei AYLEEN: Gegen jede Entscheidung, die Ihr Konto betrifft — eine Maßnahme, eine zurückgehaltene oder nicht zugestellte eigene Nachricht, eine abgelehnte Identitätsprüfung; bei Eltern auch die abgelehnte Prüfung ihres Sorgerechts und der Identität ihres Kindes —, können Sie kostenlos und bis sechs Monate nach der Entscheidung Einspruch einlegen: in der App oder im Elternbereich unter «Entscheidungen und Einsprüche». Je Entscheidung ist ein Einspruch möglich. Kinder können selbst Einspruch einlegen; die Eltern erfahren davon nichts. Über den Einspruch entscheidet ein Mensch des Moderationsteams, der an der ersten Entscheidung nicht beteiligt war und nicht zur Familie der Beteiligten gehört. Sie erhalten eine begründete Antwort. Ist der Einspruch begründet, hebt AYLEEN die Entscheidung unverzüglich auf; wo die Aufhebung zwei Personen braucht (etwa bei einer Kontosperre), bestätigt eine zweite Person sie.
- Wer etwas gemeldet hat, kann sich gegen die Entscheidung über seine Meldung in der App unter «Anliegen» (Thema «Einspruch gegen eine Entscheidung») oder an hello@therose.media wenden, kostenlos und mindestens sechs Monate lang nach der Entscheidung. Ein Mensch prüft das.
- AYLEEN bietet diese Wege allen Nutzerinnen und Nutzern an, gleich in welchem Land sie wohnen. Weitere Wege, etwa eine außergerichtliche Streitbeilegung, stehen im Teil für Ihr Land.
- Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt (§ 19).
§ 12 Behörden
- Erhält AYLEEN Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die das Leben oder die Sicherheit einer Person gefährdet, informiert AYLEEN die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden, soweit das Recht des betroffenen Landes das verlangt oder erlaubt (Teil für Ihr Land).
- Als Unternehmen mit Sitz in den USA meldet AYLEEN Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und die weiteren in 18 U.S.C. § 2258A genannten Taten an die CyberTipline des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), soweit dieses Gesetz das verlangt.
- Jede Meldung an eine Behörde oder Meldestelle prüfen bei AYLEEN zwei verschiedene Personen.
§ 13 Ihre Inhalte
- Die Rechte an Ihren Inhalten bleiben bei Ihnen. Sie räumen AYLEEN nur das einfache, unentgeltliche und nicht übertragbare Recht ein, Ihre Inhalte für diese Zwecke zu nutzen: speichern, übermitteln und den Personen anzeigen, an die Sie sie richten; vom Warnsystem und von Menschen bei AYLEEN prüfen lassen; als Beweis sichern, soweit ein Fall oder das Gesetz es verlangt. Bei Kinderkonten räumen die Eltern diese Rechte für ihr Kind ein.
- Das Recht endet, wenn der Inhalt gelöscht wird. Bewahrt AYLEEN einen Inhalt länger auf, etwa als Beweis in einem Fall, gilt das Recht nur noch für diesen Zweck.
- AYLEEN nutzt Ihre Inhalte nicht zum Training von KI-Modellen und verkauft sie nicht.
- Senden Sie nur Inhalte, an denen Sie die nötigen Rechte haben, und zeigen Sie keine anderen Personen ohne deren Einverständnis.
§ 14 Laufzeit, Kündigung und Löschung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Sie können jederzeit kündigen, indem Sie Ihr Konto löschen: in der App unter «Konto löschen» oder auf ayleen.io unter «Konto löschen». Zur Bestätigung geben Sie Ihren Benutzernamen ein und bestätigen mit Ihrem Passkey. Eltern löschen zuerst die Konten ihrer Kinder. Kinderkonten löschen nur die Eltern im Elternbereich. Ein Kind kann AYLEEN aber jederzeit schreiben, auch wenn es möchte, dass Daten gelöscht werden (in der App unter «Anliegen» oder an hello@therose.media).
- Was bei einer Löschung sofort gelöscht wird, was noch eine Zeit lang bleibt und warum, steht in der Datenschutzerklärung. Ist ein Kinderkonto an einem offenen Fall beteiligt oder ist ein Beweis gesperrt, wird die Löschung vorgemerkt und ausgeführt, sobald der Fall abgeschlossen ist; auch das prüfen zwei Personen.
- Kündigung durch AYLEEN: AYLEEN kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, zum Beispiel wenn AYLEEN den Dienst einstellt. Aus wichtigem Grund können beide Seiten ohne Frist kündigen, insbesondere bei schweren Verstößen gegen § 7 Abs. 2; bei anderen Pflichtverletzungen erst nach einer erfolglosen Abmahnung oder Frist, außer sie wäre im Einzelfall entbehrlich. Eine Kündigung durch AYLEEN wird begründet; Sie können Einspruch einlegen (§ 11).
- Bei Kinderkonten gelten Erklärungen nach diesem Paragraphen gegenüber den Eltern.
§ 15 Haftung
- Keine Schutz-Garantie: Kein System kann Missbrauch völlig ausschließen. AYLEEN verspricht nicht, jede Gefahr zu erkennen.
- Wie weit AYLEEN haftet, richtet sich nach dem Teil für Ihr Land. AYLEEN schließt keine Haftung aus und beschränkt keine Haftung, soweit das Recht, das nach § 19 für Sie gilt, das nicht erlaubt.
- Zwingende Rechte nach dem Recht Ihres Wohnsitzstaats bleiben unberührt.
§ 16 Änderungen des Dienstes
- AYLEEN darf den Dienst über das zur Vertragsmäßigkeit Nötige hinaus nur ändern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt, Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen und AYLEEN Sie klar und verständlich über die Änderung informiert. Triftige Gründe sind insbesondere der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Sicherheit, neue gesetzliche Pflichten, Anordnungen von Behörden und die technische Weiterentwicklung.
- Beeinträchtigt eine Änderung Ihren Zugang oder Ihre Nutzung mehr als nur unerheblich, informiert AYLEEN Sie rechtzeitig vorher auf einem dauerhaften Datenträger über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über Ihr Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich zu beenden. Dieses Recht besteht nicht, wenn Sie den Dienst ohne zusätzliche Kosten unverändert weiter nutzen können.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
- Über wesentliche Änderungen dieser Bedingungen informiert AYLEEN Sie mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten mit einer Nachricht von AYLEEN in der App.
- Wesentliche Änderungen werden für Sie erst wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen; bei Kinderkonten stimmen die Eltern zu. Ihr Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmen Sie nicht zu, gilt die bisherige Fassung weiter; AYLEEN kann den Vertrag dann nach § 14 Abs. 4 kündigen. Einen Schritt, mit dem Sie einer neuen Fassung in der App zustimmen, gibt es noch nicht; bis es ihn gibt, gilt für Sie bei wesentlichen Änderungen die Fassung, der Sie zugestimmt haben.
- Änderungen, die Ihnen nur Vorteile bringen oder die nur Angaben berichtigen, zum Beispiel eine neue Anschrift, gelten mit ihrer Veröffentlichung.
- Frühere Fassungen dieser Bedingungen stellt AYLEEN auf Anfrage zur Verfügung.
§ 18 Widerrufsrecht
- Ob Ihnen für die heutige kostenlose Nutzung ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, steht im Teil für Ihr Land. Sie können Ihr Konto jederzeit löschen (§ 14).
- Für ein künftiges werbefreies Abo gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte, soweit sie nach dem Recht Ihres Wohnsitzstaats bestehen. Die Widerrufsbelehrung und, wo das Gesetz es vorsieht, ein Muster-Widerrufsformular erhalten Sie vor der Bestellung.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichte
- Für diesen Vertrag gilt das Recht des Staates, in dem Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; in den USA das Recht des Bundesstaats, in dem Sie wohnen, und das Bundesrecht der USA. Zwingende Bestimmungen zu Ihrem Schutz bleiben in jedem Fall anwendbar.
- Nutzen Sie AYLEEN nicht als Verbraucherin oder Verbraucher, gilt das Recht des US-Bundesstaats Wyoming.
- Gerichte: AYLEEN verklagt Verbraucherinnen und Verbraucher nur vor den Gerichten des Staates, in dem sie wohnen. Sie können AYLEEN vor den Gerichten an Ihrem Wohnsitz verklagen, soweit das Recht Ihres Landes das zulässt; AYLEEN wird dort nicht einwenden, dass diese Gerichte wegen des Sitzes von AYLEEN in den USA unzuständig seien. Einen ausschließlichen Gerichtsstand in den USA und eine Pflicht zu einem Schiedsverfahren gibt es gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht. Einzelheiten stehen im Teil für Ihr Land.
§ 20 Streitbeilegung
- Ob AYLEEN an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und welche außergerichtlichen Wege es in Ihrem Land gibt, steht im Teil für Ihr Land.
- Sie können sich jederzeit an hello@therose.media wenden; AYLEEN versucht zuerst, jeden Streit im Gespräch zu lösen. Das ist keine Voraussetzung dafür, ein Gericht oder eine Behörde anzurufen.
§ 21 Sprache und Schlussbestimmungen
- Diese Bedingungen gibt es in 17 Sprachen. Alle Sprachfassungen haben denselben Inhalt. Weichen sie voneinander ab, gilt die deutsche Fassung, es sei denn, die andere Fassung ist für Sie günstiger. Unklarheiten gehen zulasten von AYLEEN.
- Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Weicht der Teil für Ihr Land von diesem allgemeinen Teil ab, gilt für Sie der Teil für Ihr Land.
Anhang · Für Kinder erklärt (Schutzbereich, 6 bis 15 Jahre)
Diese Erklärung gehört zu den Nutzungsbedingungen. Lies sie zusammen mit deinen Eltern.
Was ist AYLEEN? AYLEEN ist ein Ort, an dem du mit Freundinnen und Freunden schreiben kannst. Wir wollen, dass du hier sicher bist. Heute ist die Anmeldung noch geschlossen.
Wer darf mitmachen?
- Deine Eltern melden dich an. Zwei Menschen bei AYLEEN prüfen vorher, dass sie deine Eltern sind und wie alt du bist.
- Dein Gerät verbinden deine Eltern mit einem Code.
- Deine Eltern entscheiden, was du bei AYLEEN machen darfst. Bist du jünger als 13, fragen wir sie bei jeder neuen Freundschaft.
Unsere Regeln
- Sei nett zu anderen. Kein Mobbing, keine Drohungen, kein Hass.
- Sag immer dein echtes Alter.
- Schick keine Nacktbilder. Auch nicht, wenn jemand darum bittet.
- Niemand darf dir Geld, Guthaben oder Geschenke für Bilder, Chats oder Treffen anbieten.
- Niemand darf dich um ein geheimes Treffen bitten.
- Niemand darf dich in eine andere App locken, damit AYLEEN nicht mehr aufpassen kann.
- Wer diese Regeln bricht, kann bei AYLEEN eingeschränkt oder gesperrt werden.
Wenn dir etwas komisch vorkommt
- Blockieren: Dann kann dir die Person nicht mehr schreiben.
- Pausieren: Dann siehst du eine Weile keine neuen Nachrichten aus diesem Chat. Die andere Person merkt das nicht.
- Melden: Dann schaut sich jemand von AYLEEN das an. Die andere Person erfährt nicht, dass du es warst.
- Hilfe: Bei AYLEEN HILFE findest du Stellen, die dir helfen.
- Erzähl es deinen Eltern oder einem Erwachsenen, dem du vertraust.
- Das ist nie deine Schuld.
Das Warnsystem
- AYLEEN hat ein Computerprogramm gebaut, das Nachrichten prüfen soll, bevor sie ankommen. Es ist noch ausgeschaltet. Solange es aus ist, kannst du bei AYLEEN keine Nachrichten schreiben und keine bekommen.
- Wenn es an ist: Sieht eine Nachricht gefährlich aus, zeigt AYLEEN dir eine Warnung oder hält die Nachricht zurück. Dann prüft ein Mensch. Nur Menschen dürfen ein Konto sperren.
- Willst du selbst deine Nummer oder deinen Namen in einer anderen App verschicken, fragt AYLEEN dich vorher: «Willst du das wirklich?»
Was AYLEEN nicht kann
- AYLEEN erkennt nicht alles. Wenn dir etwas Angst macht, sag es trotzdem jemandem.
- AYLEEN ist kein Notruf. Wenn du in Gefahr bist, ruf sofort den Notruf an oder hol sofort einen Erwachsenen. Die Nummer für dein Land steht ganz unten.
Deine Eltern
- Deine Eltern lesen deine Nachrichten in der App nicht.
- Wenn etwas sehr Ernstes passiert, bekommen sie nur einen kurzen Hinweis, ohne deine Nachrichten.
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Teil für Ihr Land
Es folgt der Teil für Ihr Land. Er nennt Kontaktstellen und Vertreter, Ihr Widerrufsrecht, die Haftung, die Gerichte, die Streitbeilegung und den Notruf für Ihr Land.
Teil für Ihr Land: Europäische Union und Europäischer Wirtschaftsraum
Dieser Teil gilt, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen wohnen. Die Regeln aus der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste («DSA»), aus der Verordnung Rom I und aus der Verordnung Brüssel Ia gelten in den Mitgliedstaaten der EU (zu Dänemark siehe EU-N.6); für Island, Liechtenstein und Norwegen siehe den Zusatz «EWR».
EU-N.1 · Kontaktstellen und Vertreter (zu § 1)
- Zentrale Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA): hello@therose.media. Nachrichten an diese Adresse lesen und beantworten Menschen. Sprachen: Deutsch und Englisch.
- Kontaktstelle für Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste (Art. 11 DSA): hello@therose.media, Sprachen Deutsch und Englisch.
- Gesetzlicher Vertreter in der Europäischen Union (Art. 13 DSA): AYLEEN hat keine Niederlassung in der Union. Den gesetzlichen Vertreter benennt AYLEEN vor Öffnung der Anmeldung; Name und Anschrift werden dann hier und im Impressum veröffentlicht.
EU-N.2 · Einordnung nach dem DSA (zu §§ 8 bis 12)
- Private Nachrichtendienste fallen nicht unter den Begriff der Online-Plattform, weil sie der Kommunikation zwischen einer vom Absender bestimmten, begrenzten Zahl von Personen dienen (Erwägungsgrund 14 DSA). Die besonderen Pflichten für Online-Plattformen gelten zudem nicht für Klein- und Kleinstunternehmen (Art. 19 Abs. 1 DSA). AYLEEN bietet Einspruch, außergerichtliche Streitbeilegung und die Regeln gegen Missbrauch (Art. 20, 21 und 23 DSA) trotzdem an, unabhängig davon, ob AYLEEN dazu verpflichtet ist.
- Meldungen (§ 8): AYLEEN nimmt Meldungen nach Art. 16 DSA entgegen. Meldungen zu den Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke) sind ohne Angabe von Name und E-Mail-Adresse möglich (Art. 16 Abs. 2 lit. c DSA).
- Keine allgemeine Überwachungspflicht (§ 9): AYLEEN ist nicht allgemein verpflichtet, Inhalte zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigen Tätigkeiten zu forschen (Art. 8 DSA). Das Warnsystem ist eine freiwillige Schutzmaßnahme.
- Maßnahmen und Begründung (§ 10): AYLEEN wendet die Regeln sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig an und berücksichtigt die Grundrechte aller Beteiligten, auch die Meinungsfreiheit (Art. 14 Abs. 4 DSA). Jede Beschränkung wird nach Art. 17 DSA begründet, einschließlich der Rechtsbehelfe (interner Einspruch, außergerichtliche Streitbeilegung, Gerichte). Die Regeln bei wiederholtem Missbrauch in § 10 Abs. 4 folgen Art. 23 DSA.
- Einspruch (§ 11): Das interne Beschwerdeverfahren entspricht Art. 20 DSA: mindestens sechs Monate, elektronisch und kostenlos; eine begründete Entscheidung, die nicht allein mit automatisierten Mitteln getroffen wird.
- Außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 21 DSA): Sie können eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wählen, um eine Entscheidung von AYLEEN oder die Antwort auf Ihren Einspruch überprüfen zu lassen. Die Liste der zertifizierten Stellen führt die Europäische Kommission: digital-
strategy. . Die Stelle kann keine bindende Lösung auferlegen. Für Sie ist das Verfahren kostenlos oder kostet nur eine Schutzgebühr. Entscheidet die Stelle zu Ihren Gunsten, trägt AYLEEN die Gebühren der Stelle und erstattet Ihre angemessenen Kosten; entscheidet sie zugunsten von AYLEEN, müssen Sie Gebühren und Kosten von AYLEEN nur tragen, wenn die Stelle feststellt, dass Sie eindeutig böswillig gehandelt haben.ec. europa. eu/ en/ policies/ dsa- out- court- dispute- settlement - Behörden (§ 12): Erhält AYLEEN Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, informiert AYLEEN unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden (Art. 18 DSA).
EU-N.3 · Haftung (zu § 15)
- AYLEEN haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die AYLEEN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AYLEEN nur, wenn AYLEEN eine wesentliche Vertragspflicht verletzt — eine Pflicht, deren Erfüllung die Nutzung von AYLEEN überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen —, und dann nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Für Inhalte, die andere Nutzerinnen und Nutzer senden, haftet AYLEEN nicht, solange AYLEEN keine tatsächliche Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat und nach Kenntnis zügig handelt, um sie zu sperren oder zu entfernen (Art. 6 DSA).
- Zwingende Rechte nach dem Recht Ihres Wohnsitzstaats, auch die gesetzlichen Rechte bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.
EU-N.4 · Änderungen des Dienstes (zu § 16)
Die Richtlinie (EU) 2019/770 über digitale Inhalte und Dienstleistungen gilt nicht, wenn Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen verarbeitet werden (Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie). So ist es bei der heutigen kostenlosen Nutzung. AYLEEN hält sich bei Änderungen trotzdem an § 16; die Regel entspricht Art. 19 der Richtlinie, der für ein künftiges Abo gilt.
EU-N.5 · Widerrufsrecht (zu § 18)
- Heutige kostenlose Nutzung: Die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU gilt für Verträge, bei denen Sie mit Ihren Daten «bezahlen», nicht, wenn der Unternehmer die Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen verarbeitet und zu keinen anderen Zwecken (Art. 3 Abs. 1a der Richtlinie). So ist es bei AYLEEN. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht dafür deshalb nicht. Sie können Ihr Konto jederzeit löschen (§ 14).
- Künftiges Abo: Bei Fernabsatzverträgen haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU, umgesetzt im Recht Ihres Wohnsitzstaats). Die Widerrufsbelehrung, das Muster-Widerrufsformular und, wo das Gesetz es verlangt, eine Funktion zum Widerrufen des Vertrags erhalten Sie mit dem Abo.
EU-N.6 · Anwendbares Recht und Gerichte (zu § 19)
- Richtet ein Unternehmer seine Tätigkeit auf den Staat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts aus, gilt für Verbraucherverträge das Recht dieses Staates; eine Rechtswahl darf Ihnen den Schutz seiner zwingenden Vorschriften nicht entziehen (Art. 6 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, «Rom I»). § 19 Abs. 1 wählt ohnehin das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
- Gerichte: Als Verbraucherin oder Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU können Sie AYLEEN ohne Rücksicht auf den Sitz von AYLEEN vor dem Gericht Ihres Wohnsitzes verklagen; AYLEEN kann Sie nur vor den Gerichten des Mitgliedstaats verklagen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (Art. 17 Abs. 1 lit. c und Art. 18 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, «Brüssel Ia»).
- Dänemark: Die Verordnung Rom I gilt für Dänemark nicht (Erwägungsgrund 46 Rom I); die Verordnung Brüssel Ia gilt dort nur nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 (Erwägungsgrund 41 Brüssel Ia). § 19 des allgemeinen Teils gilt auch dort: das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts und die Gerichte an Ihrem Wohnsitz.
EU-N.7 · Streitbeilegung (zu § 20)
- AYLEEN ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.
- Die frühere Plattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt; die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben (Verordnung (EU) 2024/3228).
- Für Entscheidungen der Moderation gilt unabhängig davon die außergerichtliche Streitbeilegung nach EU-N.2 Abs. 6.
EU-N.8 · Sprache (zu § 21)
Im Zweifel gilt die für Sie günstigste Auslegung (Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen).
EU-N.9 · Notruf (zu § 8 Abs. 4 und zum Anhang)
In allen Mitgliedstaaten der EU erreichen Sie den Notruf unter 112, kostenlos. Für Island, Liechtenstein und Norwegen siehe den Zusatz «EWR».
Zusatz Deutschland
- Anbieterkennzeichnung: Name, Anschrift und Vertretung des Anbieters stehen in § 1 und im Impressum (§ 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag; § 5 Digitale-Dienste-Gesetz, soweit es auf AYLEEN anwendbar ist).
- Jugendliche von 16 und 17 Jahren (zu § 3 Abs. 4): Nach deutschem Recht braucht eine Minderjährige oder ein Minderjähriger für eine Willenserklärung, durch die sie oder er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters; ohne sie hängt die Wirksamkeit des Vertrags von dessen Genehmigung ab (§§ 107, 108 BGB). Deshalb bestätigen Jugendliche in Deutschland mit der Anmeldung zu AYLEEN Next, dass ihre Eltern einverstanden sind.
- Widerrufsrecht (zu § 18): Für die heutige kostenlose Nutzung besteht nach deutschem Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil AYLEEN Ihre Daten ausschließlich verarbeitet, um den Dienst zu erbringen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen (§ 312 Abs. 1a Satz 2 BGB).
- Verbraucherschlichtung (zu § 20): AYLEEN ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
- Unklarheiten (zu § 21): Zweifel bei der Auslegung dieser Bedingungen gehen zulasten von AYLEEN (§ 305c Abs. 2 BGB).
- Notruf: 112.
Zusatz Österreich
- Informationen über den Anbieter: Die Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz (Name, Anschrift, Kontakt einschließlich E-Mail-Adresse) stehen in § 1 und im Impressum.
- Widerrufsrecht (zu § 18): Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gilt für Verträge, bei denen Sie mit Ihren Daten «bezahlen», nicht, wenn AYLEEN Ihre Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen verarbeitet (§ 1 Abs. 1 Z 2 FAGG). Für die heutige kostenlose Nutzung besteht deshalb kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Bei einem künftigen Abo können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG); für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2026 online geschlossen werden, stellt AYLEEN dafür eine Funktion «Vertrag widerrufen» bereit (§ 13a FAGG).
- Gerichtsstand (zu § 19): Haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder sind Sie hier beschäftigt, kann für eine Klage gegen Sie durch Vereinbarung nur die Zuständigkeit eines Gerichts begründet werden, in dessen Sprengel dieser Ort liegt; eine Vereinbarung, die Ihnen für Ihre eigene Klage einen gesetzlichen Gerichtsstand nimmt, ist Ihnen gegenüber unwirksam (§ 14 Abs. 1 und 3 Konsumentenschutzgesetz). AYLEEN verklagt Sie ohnehin nur an Ihrem Wohnsitz (§ 19 Abs. 3 des allgemeinen Teils).
- Notruf: 112.
Zusatz Island, Liechtenstein und Norwegen
- DSA: Der DSA ist noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen. Die in EU-N.1 und EU-N.2 genannten Kontaktstellen, Meldewege, Begründungen und Einsprüche bietet AYLEEN Ihnen trotzdem an. Eine gesetzliche außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA steht Ihnen nicht zu; rufen Sie trotzdem eine nach Art. 21 DSA zertifizierte Stelle an und nimmt diese Ihren Fall an, beteiligt sich AYLEEN daran zu den Kostenregeln in EU-N.2 Abs. 6.
- Verbraucherrecht: Die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2019/2161, darunter die Regel über Verträge, bei denen Verbraucher mit Daten «bezahlen», gelten im EWR seit dem 1. April 2024 (Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 69/2021). EU-N.5 gilt deshalb auch für Sie, umgesetzt im Recht Ihres Landes.
- Anwendbares Recht und Gerichte: Die Verordnungen Rom I und Brüssel Ia gelten in Island, Liechtenstein und Norwegen nicht. Es gilt § 19 des allgemeinen Teils: das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; AYLEEN verklagt Sie nur in Ihrem Wohnsitzstaat und erkennt die Gerichte an Ihrem Wohnsitz an, soweit das Recht Ihres Landes das zulässt.
- Notruf: Island 112; Liechtenstein 112 (Polizei 117, Rettung 144); Norwegen 112 (Polizei), 113 (medizinischer Notfall), 110 (Feuerwehr).
Teil für Ihr Land: Schweiz
CH-N.1 · Angaben zum Anbieter (zu § 1)
Identität und Kontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse stehen in § 1 (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Bevor AYLEEN ein kostenpflichtiges Abo anbietet, zeigt AYLEEN die technischen Schritte zum Vertragsschluss, ermöglicht das Korrigieren von Eingabefehlern vor der Bestellung und bestätigt die Bestellung unverzüglich elektronisch (Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 2 bis 4 UWG).
CH-N.2 · Jugendliche von 16 und 17 Jahren (zu § 3 Abs. 4)
Urteilsfähige Minderjährige können Verpflichtungen nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters eingehen; ohne diese Zustimmung können sie Vorteile erlangen, die unentgeltlich sind, und geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens besorgen (Art. 19 Abs. 1 und 2 ZGB). Die Nutzung von AYLEEN ist kostenlos. Soweit das Schweizer Recht die Zustimmung der Eltern verlangt, bestätigen Jugendliche in der Schweiz mit der Anmeldung, dass ihre Eltern einverstanden sind (§ 3 Abs. 4).
CH-N.3 · Haftung (zu § 15)
- Eine zum voraus getroffene Verabredung, wonach die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein würde, ist nichtig (Art. 100 Abs. 1 Obligationenrecht, OR). AYLEEN schließt diese Haftung nicht aus und haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Im Übrigen haftet AYLEEN nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte, die andere Nutzerinnen und Nutzer senden, haftet AYLEEN nicht, solange AYLEEN von rechtswidrigen Inhalten keine Kenntnis hat; nach Kenntnis handelt AYLEEN zügig.
CH-N.4 · Widerrufsrecht (zu § 18)
Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Verträge, die online geschlossen werden; das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR gilt nur für bestimmte Vertragsarten, etwa Angebote am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Werbeveranstaltungen oder am Telefon, und nur, wenn die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt (Art. 40a und 40b OR). Für die kostenlose Nutzung besteht deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob AYLEEN für ein künftiges Abo ein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt, steht in den Bedingungen des Abos. Sie können Ihr Konto jederzeit löschen (§ 14).
CH-N.5 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand (zu § 19)
- Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten unterstehen unter den Voraussetzungen von Art. 120 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; eine Rechtswahl ist dann ausgeschlossen (Art. 120 Abs. 2 IPRG). § 19 Abs. 1 wählt ohnehin Schweizer Recht, wenn Sie in der Schweiz wohnen.
- Für Klagen aus Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten sind nach Ihrer Wahl die Schweizer Gerichte an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder am Wohnsitz des Anbieters zuständig; auf den Gerichtsstand an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt können Sie nicht zum Voraus verzichten (Art. 114 IPRG).
CH-N.6 · Streitbeilegung (zu §§ 11 und 20)
Das Gesetz der Europäischen Union über digitale Dienste (DSA) gilt in der Schweiz nicht. AYLEEN bietet Ihnen trotzdem dieselben Wege an: Meldung, Begründung jeder Maßnahme und kostenloser Einspruch (§§ 8, 10 und 11). AYLEEN ist nicht bereit, an einem Verfahren vor einer Schlichtungsstelle für Konsumentinnen und Konsumenten teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Der Weg zu den Gerichten bleibt offen.
CH-N.7 · Notruf (zu § 8 Abs. 4 und zum Anhang)
Europäische Notrufnummer 112, Polizei 117, Sanität 144; Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche 147 (Pro Juventute).
Teil für Ihr Land: Vereinigtes Königreich
Stand: AYLEEN nimmt Personen aus dem Vereinigten Königreich erst auf, wenn die dafür nötigen Pflichten nach dem Online Safety Act 2023 erfüllt sind, insbesondere die schriftlichen Bewertungen der Risiken durch rechtswidrige Inhalte, ob Kinder den Dienst nutzen, und der Risiken für Kinder (ss.9, 11, 35 und 36 Online Safety Act 2023).
UK-N.1 · Online Safety Act 2023
- AYLEEN ist ein Dienst, über den Inhalte, die Nutzerinnen und Nutzer erstellen oder teilen, anderen Nutzern begegnen können («user-to-user service», s.3 Abs. 1 Online Safety Act 2023). Das Gesetz gilt auch für Anbieter außerhalb des Vereinigten Königreichs, wenn der Dienst Verbindungen zum Vereinigten Königreich hat, etwa weil Nutzer im Vereinigten Königreich ein Zielmarkt sind (s.4 Abs. 5). Als Kind gilt nach den Verhaltenskodizes der Aufsichtsbehörde Ofcom jede Nutzerin und jeder Nutzer im Vereinigten Königreich unter 18 Jahren; AYLEEN wendet die Schutzregeln für Kinder deshalb auch auf 16- und 17-Jährige in AYLEEN Next an.
- Schutz vor rechtswidrigen Inhalten (s.10 Abs. 5): Verboten und von AYLEEN nach Kenntnis zügig entfernt werden
- Inhalte sexuellen Missbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern, einschließlich Cybergrooming und Sextortion (§ 7 Abs. 2). AYLEEN nutzt dagegen die Kontaktregeln (§ 6), Meldungen (§ 8), die Prüfung durch Menschen (§ 9) und, sobald es eingeschaltet ist, das Warnsystem, das Nachrichten mit Beteiligung von Personen unter 18 automatisch prüft (§ 9 Abs. 2 und 3); solche Inhalte meldet AYLEEN nach UK.9 der Datenschutzerklärung und an das NCMEC;
- terroristische Inhalte; AYLEEN entfernt sie, sperrt die Konten und informiert die zuständigen Behörden, soweit das Gesetz das verlangt oder erlaubt;
- sonstige vorrangige rechtswidrige Inhalte im Sinne des Gesetzes (Schedule 7), darunter nach der Erweiterung durch SI 2025/1352 auch die Ermutigung zu schwerer Selbstverletzung, Cyberflashing und das Teilen intimer Bilder ohne Einverständnis (§ 7 Abs. 4).
- Inhalte, die für Kinder besonders schädlich sind: Pornografie und Inhalte, die zu Suizid, Selbstverletzung oder Essstörungen ermutigen oder dazu anleiten, sind im Vereinigten Königreich für alle Nutzerinnen und Nutzer verboten, auch unter Erwachsenen.
- Meldungen (s.20): Melden können Nutzerinnen und Nutzer und auch Personen ohne Konto, zum Beispiel Eltern (§ 8 Abs. 1).
- Beschwerden (s.21): Gegen Entscheidungen über Inhalte, Warnungen, Einschränkungen und Sperren können Sie Einspruch einlegen (§ 11). Beschwerden darüber, dass AYLEEN Pflichten aus dem Online Safety Act nicht erfüllt, richten Sie an hello@therose.media oder unter «Anliegen»; ein Mensch prüft sie.
- Intime Bilder: Bevor AYLEEN Personen im Vereinigten Königreich aufnimmt, richtet AYLEEN einen eigenen Meldeweg für intime Bilder ein, entfernt gemeldete Inhalte dieser Art spätestens 48 Stunden nach der Meldung und bietet dafür ein beschleunigtes Beschwerdeverfahren (ss.10 Abs. 3A, 20A und 21 Abs. 2A Online Safety Act 2023). Heute kann man bei AYLEEN nur Text senden.
UK-N.2 · Haftung (zu § 15)
- AYLEEN schließt die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit nicht aus und beschränkt sie nicht (s.65 Abs. 1 Consumer Rights Act 2015), ebenso nicht die Haftung für Vorsatz und für Betrug.
- Die Regeln des Consumer Rights Act 2015 über digitale Inhalte gelten nur, wenn für sie ein Preis gezahlt wird (s.33 Abs. 1); für die kostenlose Nutzung gelten sie daher nicht. Unberührt bleibt Ihr Anspruch, wenn digitale Inhalte, die AYLEEN unter diesem Vertrag bereitstellt, Ihr Gerät oder Ihre anderen digitalen Inhalte beschädigen, weil AYLEEN nicht mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde gehandelt hat (s.46 Consumer Rights Act 2015).
UK-N.3 · Widerrufsrecht (zu § 18)
Das Widerrufsrecht für Dienstleistungsverträge nach den Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 setzt voraus, dass Sie einen Preis zahlen (reg. 5); für die kostenlose Nutzung besteht es deshalb nicht. Sie können Ihr Konto jederzeit löschen (§ 14). Bei einem künftigen Abo können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen (reg. 29 und 30); die Belehrung erhalten Sie vor der Bestellung.
UK-N.4 · Anwendbares Recht und Gerichte (zu § 19)
- Richtet ein Unternehmer seine Tätigkeit auf das Vereinigte Königreich aus, gilt für Verbraucherverträge das Recht des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; eine Rechtswahl darf Ihnen den Schutz der zwingenden Vorschriften nicht nehmen (Art. 6 Abs. 1 und 2 der im Vereinigten Königreich fortgeltenden Verordnung Rom I). § 19 Abs. 1 wählt ohnehin das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts: für England und Wales, Schottland oder Nordirland das jeweilige Recht.
- Sie können AYLEEN vor den Gerichten an Ihrem Wohnsitz verklagen, gleich wo AYLEEN ihren Sitz hat; AYLEEN kann Sie nur vor den Gerichten des Teils des Vereinigten Königreichs verklagen, in dem Sie wohnen (s.15B Abs. 2 und 3 Civil Jurisdiction and Judgments Act 1982).
UK-N.5 · Notruf (zu § 8 Abs. 4 und zum Anhang)
Notruf 999 oder 112. Childline für Kinder und Jugendliche: 0800 1111.
Teil für Ihr Land: USA
Stand: Personen in den USA nimmt AYLEEN erst auf, wenn die Pflichten nach COPPA erfüllt sind (Datenschutzerklärung, US.1) und geklärt und umgesetzt ist, was die Gesetze der Bundesstaaten für Minderjährige verlangen (US-N.2).
US-N.1 · Anbieter und Kontakt (zu § 1)
THE RED ROSE MEDIA LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, WY 82001, USA, eine Gesellschaft nach dem Recht von Wyoming; hello@therose.media. Eine Telefonnummer wird vor der Freischaltung von Kinderkonten veröffentlicht.
US-N.2 · Gesetze der Bundesstaaten für Minderjährige (zu §§ 2 und 3)
- Mehrere Bundesstaaten haben Gesetze, die bestimmten sozialen Medien und Online-Diensten eine Altersprüfung, die Zustimmung der Eltern oder Werkzeuge für Eltern vorschreiben. Viele dieser Gesetze sind vor Gericht angegriffen. Stand am 28.09.2026:
Bundesstaat Gesetz Was es verlangt (Kurzfassung) Stand Florida Fla. Stat. § 501.1736 für soziale Medien, die unter anderem Inhalte per Algorithmus auswählen und suchtfördernde Funktionen haben: keine Konten unter 14; mit 14 und 15 nur mit Zustimmung der Eltern; ausgenommen sind Dienste, deren ausschließliche Funktion private Nachrichten sind durchsetzbar: das Bundesberufungsgericht (11th Cir.) hat die einstweilige Verfügung am 25.11.2025 ausgesetzt; Berufung anhängig Georgia O.C.G.A. §§ 39-6-1 ff. Altersprüfung; unter 16 Zustimmung der Eltern gerichtlich untersagt gegenüber allen Anbietern (N.D. Ga., 26.06.2025); Berufung anhängig Mississippi HB 1126 (2024) Altersprüfung für alle Konten; Konten von Minderjährigen unter 18 nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern; ausgenommen sind Dienste, die nur E-Mail oder private Nachrichten bieten durchsetzbar: das Bundesberufungsgericht (5th Cir.) hat die einstweilige Verfügung am 17.07.2025 ausgesetzt, der Supreme Court hat die Aufhebung dieser Aussetzung am 14.08.2025 abgelehnt; Berufung anhängig Nebraska LB 383 (2025), Parental Rights in Social Media Act, seit 01.07.2026 Altersprüfung und Zustimmung der Eltern unter 18; Eltern müssen alle Beiträge und alle Nachrichten ihres minderjährigen Kindes sehen können Altersprüfung und Zustimmung gerichtlich untersagt (D. Neb., 27.06.2026); die Pflicht, Eltern Beiträge und Nachrichten zu zeigen, darf durchgesetzt werden; Berufungen anhängig Ohio Ohio Rev. Code § 1349.09 für Dienste, die sich an Kinder unter 16 richten oder von ihnen erwartbar genutzt werden, ausdrücklich auch mit privaten Nachrichten: nachprüfbare Zustimmung der Eltern nach den im Gesetz genannten Verfahren das Bundesberufungsgericht (6th Cir.) hat die dauerhafte Untersagung am 18.06.2026 aufgehoben; am 17.08.2026 hat es die Vollziehung seines Urteils ausgesetzt, damit der Supreme Court angerufen werden kann; bis dahin besteht die Untersagung formal fort Tennessee Tenn. Code §§ 47-18-5701 ff., seit 01.01.2025 Altersprüfung für neue Konten; Konten von Minderjährigen unter 18 nur mit geprüfter Zustimmung der Eltern; Werkzeuge für Eltern (Zeitlimits, Pausen) in Kraft; das Bundesberufungsgericht (6th Cir.) hat am 28.08.2026 die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung aufgehoben und zurückverwiesen; neue Entscheidung ausstehend Utah Utah Code §§ 13-71-101 ff. Altersprüfung; Voreinstellungen für Minderjährige unter 18; Zustimmung der Eltern zum Ändern der Voreinstellungen vollständig vorläufig untersagt (D. Utah, 10.09.2024); Berufung anhängig - Weitere Gesetze gelten nach ihrem Wortlaut nur für Anbieter ab einer bestimmten Größe oder mit bestimmten Funktionen, die AYLEEN heute nicht hat, zum Beispiel in Arkansas, Indiana, Kalifornien, Louisiana, Maryland, South Carolina, Texas (Gesetz HB 18, das nicht für kleine Unternehmen im Sinne der US-Behörde für kleine Unternehmen gilt) und Virginia. AYLEEN prüft sie erneut, bevor neue Funktionen starten (zum Beispiel LIVE, Gruppen oder ein Feed) oder AYLEEN wächst.
- Was bis zur Klärung gilt: Ob die Gesetze in Nummer 1 für AYLEEN gelten, ist nicht geklärt. Bevor AYLEEN die Anmeldung in den USA öffnet, prüft AYLEEN das für jeden dieser Bundesstaaten und setzt um, was gilt. Bis dahin nimmt AYLEEN aus Mississippi, Nebraska, Ohio und Tennessee keine Konten von Minderjährigen auf, und die eigene Anmeldung ab 16 (AYLEEN Next) ist aus diesen Bundesstaaten nicht möglich. Dafür erfragt AYLEEN bei der Anmeldung in den USA den Bundesstaat Ihres Wohnsitzes.
US-N.3 · Haftung (zu § 15)
- AYLEEN schließt die Haftung für Schäden, die AYLEEN vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, und für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit nicht aus und beschränkt sie nicht.
- Im Übrigen haftet AYLEEN nach dem Recht, das nach § 19 für Sie gilt. Rechte, auf die Sie nach dem Recht Ihres Bundesstaats nicht verzichten können, bleiben unberührt.
US-N.4 · Kündigung und Widerruf (zu § 18)
Für die heutige kostenlose Nutzung gibt es nichts zu widerrufen; Sie können Ihr Konto jederzeit löschen (§ 14). Für ein künftiges Abo nennt AYLEEN vor der Bestellung die Bedingungen zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung; es gelten zusätzlich die Gesetze Ihres Bundesstaats.
US-N.5 · Anwendbares Recht, Gerichte, kein Schiedsverfahren (zu §§ 19 und 20)
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher in den USA gilt das Recht des Bundesstaats, in dem Sie wohnen, und das Bundesrecht der USA (§ 19 Abs. 1). Nutzen Sie AYLEEN nicht als Verbraucherin oder Verbraucher, gilt das Recht von Wyoming.
- Kein Schiedsverfahren, kein Verzicht auf Sammelklagen: Diese Bedingungen enthalten keine Schiedsklausel und keinen Verzicht auf Sammel- oder Gruppenklagen. Sie können Ihre Ansprüche vor den staatlichen Gerichten geltend machen, auch vor einem Gericht für geringe Streitwerte (small claims court), soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Gerichte: AYLEEN verklagt Sie nur vor den Gerichten des Bundesstaats und Bezirks, in dem Sie wohnen, und wird nicht einwenden, dass diese Gerichte wegen des Sitzes von AYLEEN in Wyoming unzuständig seien.
- Bevor Sie klagen, können Sie sich an hello@therose.media wenden; AYLEEN versucht, den Streit im Gespräch zu lösen. Das ist keine Voraussetzung für eine Klage.
US-N.6 · Notruf (zu § 8 Abs. 4 und zum Anhang)
Notruf 911. Suicide and Crisis Lifeline 988. Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern können Sie zusätzlich direkt bei der CyberTipline melden: CyberTipline.
Teil für Ihr Land: AYLEEN ist in Ihrem Land noch nicht verfügbar
- In Ihrem Land ist AYLEEN noch nicht verfügbar. Ein Konto können nur Personen anlegen, die in der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA wohnen (§ 2 Abs. 7).
- Das Meldeformular «Inhalt melden» auf ayleen.io können Sie trotzdem nutzen (§ 8 Abs. 1).
- Welche Verbraucherrechte Ihnen nach dem Recht Ihres Landes zustünden, hat AYLEEN nicht geprüft.
- Notruf: Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit rufen Sie den Notruf Ihres Landes an. AYLEEN ist kein Notdienst.